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Ungarn will nach EU-Gerichtsentscheid das Kinderschutzgesetz ändern

Premierminister Peter Magyar sagte, Budapest wird Bestimmungen, die gegen sexuelle Minderheiten diskriminieren, beseitigen und gleichzeitig Altersgrenze für Gewalt und sexuelle Inhalte für Kinder aufrechterhalten.

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Budapest kündigt Änderungen an

Der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichts von Ungarn Pläne zur Änderung des litigierten Kinderschutzgesetzes angekündigt. Die vorgeschlagenen Änderungen würden Einschränkungen bewahren, die darauf abzielen, Minderjährige vor Gewalt und Sexualmaterial zu schützen und gleichzeitig Bestimmungen, die gegen sexuelle Minderheiten diskriminieren, zu beseitigen. Die Regierung erwartet, dass die Änderungen am 14. September dem Parlament vorzulegen.

Die Ankündigung stellt eine bedeutende Änderung in der formalen Reaktion des Staates auf ein Gesetz dar, das unter dem ehemaligen Premierminister Viktor Orbán im Jahr 2021 angenommen wurde. Diese Gesetzgebung kombinierte Regeln gegen sexuelle Missbrauch von Kindern mit Einschränkungen auf die Darstellungen der Homosexualität und der Geschlechterübergang in Medien und Bildungsmaterialien, die für Minderjährige zugänglich sind. Sie ermutigte rechtliche Maßnahmen der Europäischen Kommission und unterstützte Kritik von Rechte-Gruppen und anderen EU-Regierungen.

Was der Europäische Gerichtshof festgestellt hat

Das Europäische Gerichtshof hat am 21. April entschieden, dass Ungarn das EU-Recht verletzt hat. Seine offizielle Urteile behaupten, dass die Beschränkungen die Binnenmarktregeln und Grundrechte verletzen und dass die Rechtsbehandlung von LGBTIQ-Menschen mit den Kernwerte der EU in Widersprüche war. Das Gericht beschrieb die Bestimmungen als stigmatisierend und marginalisierend für die betroffenen Menschen.

Die vorgeschlagene Änderung entscheidet nicht von selbst, ob Ungarn vollständig verfolgt ist. Euronews berichtet, dass die Europäische Kommission es zu früh betrachtet hat, um das Entwurf zu bewerten und mit Budapest in Kontakt bleibt. Die entscheidenden Fragen sind die endgültige Gesetzgebung, wie die Regulierungsbehörden sie an Schulen und Medien anwenden und ob die Vollstreckung aufhört, auf Grundlage der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität zu diskriminieren.

Finanzierung und Umsetzung bleiben verbunden

Ungar hat die rechtlichen Änderungen mit der möglichen Freilassung von rund 500 Millionen Euro in der EU-Lernhilfe verbunden. Das schafft eine praktische Anreize für eine schnelle Gesetzgebung, aber die EU-Vereinbarkeit kann nicht allein durch die Ankündigung der Regierung festgelegt werden. Die Kommission muss den angenommenen Text und seine Umsetzung prüfen, bevor sie feststellt, ob die Anforderungen des Urteils erfüllt wurden.

Die Parlamentarische Prüfung ist daher die nächste unmittelbare Phase. Gesetzgeber und Organisationen der Zivilgesellschaft werden prüfen, ob die Änderung lediglich ausdrückliche Referenzen entfernt oder auch die breitere Regulierungswirkung ändert, die zu Zensur und Ungleichbehandlung führte. Brüssel wird dann entscheiden, ob die Überprüfung die Verletzung löst oder ob weiteres rechtliche und finanzielle Druck erforderlich bleibt.